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    Foto: Felix Wesch

Studierbarkeit erhöhen

Die Studierbarkeit eines Studiengangs zu gewährleisten ist eine Grundbedingung für die Einführung und Akkreditierung eines Studiengangs. Dieses ist damit eines der zentralesten, aber zugleich auch umfangreichsten, Qualitätskriteriums sowie Weiterentwicklungsziel, welches in internen wie auch externen Qualitätssicherungsprozessen in den Blick genommen wird. Studierbarkeit meint dabei zunächst die Gewährleistung eines regulären Studienverlauf in Regelstudienzeit für (Vollzeit-) Studierende zu gewährleisten. (KMK, 2017, Studienakkreditierungsstaatsvertrag) Im Wesentlichen erzeugt eine gute Studierbarkeit aber auch eine hohe Zufriendenheit unter den Studierenden und ist somit zusätzlich zu den formalen Kriterien ein bedeutender Aspekt.

Detailinformationen

Des Weiteren wird unter der Gewährleitung der Studierbarkeit eines Studiengangs folgendes verstanden:
- ein planbarer und verlässlicher Studienbetrieb (vor allem ein ausreichendes Lehrangebot)
- die weitgehende Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen und Prüfungen (keine Überschneidungen von Pflichtveranstaltungen und -prüfungen sowie möglichst wenig Überschneidungen im Wahlpflichtangebot)
- einen plausiblen und der Prüfungsbelastung angemessenen durchschnittlichen Arbeitsaufwand sowie eine adäquate und belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation (in der Regel nur eine Prüfung pro Modul, jedes Modul einen Midnestumfang von 5 ECTS-Leistungspunkten aufweisen, Richtwert von 30 ECTS je Studiensemester und eine dem angemessene Arbeits- und Prüfungsbelastung, Module sollen i.d.R. innerhalb eines Semesters oder eines Jahres abschließbar sein)

Hintergrund & Zusatzerläuterungen

Wie man an den oben genannten Teilaspekten der Studierbarkeit schon erkennt, dient diese daher der Planbarkeit des Studiums innerhalb seiner Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit dient dabei als zeitliche Bemessungsgrundlage und Beschränkung. Durch die Studierbarkeit soll im Rahmen europaweit gleicher Vorgaben den Studierenden eine großtmögliche Verlässlichkeit ihres Studienablaufs inklusive einer potentiellen Mobilität in den Hochschulen Europas errmöglicht werden. Deshalb ist die Studierbarkeit eines der zentralsten Qualitätskriterien eines Studiengangs und auf wesentlicher Inhalt der umr-internen wie auch der umr-externen Qualitätssicherung. So wird bespielsweise im Rahmen der (Re-)Akkreditierung von Studiengängen die Studierbarkeit anhand des Studienverlaufsplans, des Lehrangebots und des vorhandenen Lehrpersonals, sowie der ECTS-Leistungspunktvorgabe (30 LP) je Semester und der Prüfungsdichte untersucht. Desweiteren gibt es ebenfalls finanzielle Anreize für das erfolgreiche Abschließen des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit.

Diese Ziel ist erreichbar durch folgende Maßnahmen: