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    Foto: Felix Wesch

Re-/Akkreditierung eines Studiengangs

Die (Re-)Akkreditierung eines Studiengangs zeichnet sich durch die Verleihung des Gütesiegels durch den Akkreditierungsrat aus. Soll ein neuer Studiengang entwickelt oder ein aktueller Studiengang weitergeführt werden, ist die (Re-)Akkreditierung unerlässlich, da sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Qualität von Studiengängen leistet und nicht zuletzt gesetzlich verankert ist.

Detailinformationen

Die (Re-)Akkreditierung von Studiengängen ist ein hochschulexterner Qualitätssicherungsprozess, in dem geprüft wird, ob der zu (re-)akkreditierte Studiengang den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) genügen. So wird zum Beispiel geprüft, ob die Gesamtzahl der zu erwerbenden ECTS-Leistungspunkte den Standards eines Bachelor- oder Masterstudiengangs entspricht oder ob das Studiengangskonzept schlüssig und adäquat umgesetzt wurde. Das Hessische Hochschulgesetz gibt vor, dass alle Studiengänge, die mit einer Hochschulprüfung abschließen, akkreditiert bzw. reakkreditiert sein müssen (HHG §12). Die erstmalige Akkreditierung und die anschließende Akkreditung (Reakkreditierung) besitzen i.d.R. jewewils eine Gültigkeit von acht Jahren.

Hintergrund & Zusatzerläuterungen

Durch die Erfüllung und Überprüfung der definierten formalen und fachlich-inhaltlichen Vorgaben der KMK trägt die (Re-)Akkreditierung wesentlich dazu bei, dass die Qualität der Studiengänge gesichert und weiterentwickelt wird. Darüber hinaus werden Studiengänge auf nationaler und internationaler Ebene transparenter und untereinander vergleichbarer. Dies ermöglicht Studieninteressierten, Studierenden oder z.B. auch Arbeitgeber*innen eine bessere Orientierung innerhalb der vielen Studiengänge. Nicht zuletzt trägt die bessere Vergleichbarkeit der Studiengänge auch dazu bei, dass Studierenden der Hochschulwechsel (z.B. nach dem grundständigen Studium) erleichtert und somit die Mobilität der Studierenden auf nationaler und internationaler Ebene massiv gefördert wird.

Diese Ziel ist erreichbar durch folgende Maßnahmen: