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    Foto: Felix Wesch

Neuen Studiengang entwickeln

Entwicklung eines Studiengangkonzeptes und einer Prüfungsordnung auf Basis von fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen, die die Studierenden bei Abschluss des Studiengangs erlangt haben sollen. Diese Qualifikationsziele werden in konkrete Kompetenzen übersetzt, die in Modulen (bzw. Modulbereichen) an die Studierenden vermittelt werden sollen.

Detailinformationen

Für die Einrichtung eines Bachelor- bzw. Masterstudiengangs bedarf es einer inhaltlichen Vorstellung, welche fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele bei Abschluss des Studiengangs von den Absolvent*innen erreicht und wie diese Kompetenzen in konkreten Modulen (bzw. Modulbereichen) an die Studierenden vermittelt werden sollen. Dazu ist die Entwicklung eines Studiengangkonzepts (inklusive Modulhandbuch) und einer Prüfungsordnung sowie eine Akkreditierung als zusätzliche externe Qualitätskontrolle notwendig. Um die unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen, begleiten und koordinieren die Mitarbeiter der Studiengangentwicklung (Kontakt einfügen) die notwendigen Verfahrensschritte. So wird gewährleistet, dass inhaltliche Fachbereichsvorstellungen und externe Anforderungen zu einem kohärenten Studiengang zusammengeführt werden können.

Hintergrund & Zusatzerläuterungen

Die Bolognareform hat den hessischen Hochschulen mit der Umstrukturierung der Diplom- und Magisterstudiengänge und dem damit verbundenen Rückzug der Ministerien aus der direkten Aufsicht über die universitären Angebote nicht nur neue Aufgaben gestellt, sondern auch Chancen durch die größere Autonomie der Hochschulen eröffnet. Insbesondere die regelhafte Qualitätsüberprüfung der Studiengänge ist dabei ein Instrument zur stetigen Verbesserung der Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches universitäres Studium. Interne Qualitätssicherungsverfahren dienen dazu, qualitätsvolle Studiengänge zu entwickeln und weiterzuentwickeln. Externe Gutachtergruppen überprüfen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren in regelmäßigen Abständen, ob die Ziele und die Umsetzung der Studienprogramme den Anforderungen der ländergemeinsamen Strukturvorgaben entsprechen.

Diese Ziel ist erreichbar durch folgende Maßnahmen: